Allgemeine Geschäftsbedingungen
Benedikt Voss – KRÄUTER. TECHNIK. WAHNSINN.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Benedikt Voss, handelnd unter dem Namen KRÄUTER. TECHNIK. WAHNSINN., insbesondere für Kochkurse, Private Dining, kulinarische Veranstaltungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.Mit der Anmeldung zu einem Kochkurs, der Buchung eines Private Dining oder der Auftragserteilung erklärt sich die Kundschaft ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.Die Zustellung der AGB per E Mail gilt als gleichwertig zur postalischen Zustellung.
2. Leistungen
Benedikt Voss verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und gemäss Absprache zu erbringen. Die Auswahl der Produkte erfolgt nach handwerklichen, qualitativen und konzeptionellen Kriterien.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung, Offerte oder Kursausschreibung.Sämtliche Konzepte, Rezepte, Inhalte, Unterlagen, Texte, Bilder und Ideen bleiben geistiges Eigentum von Benedikt Voss. Eine Nutzung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.
3. Kochkurse
Kochkurse finden gemäss Ausschreibung an einem definierten Ort und zu festgelegten Zeiten statt.Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmerzahl kann beschränkt sein. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben.Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen zu folgen und mit Werkzeugen sowie Geräten sorgfältig umzugehen.Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen müssen vor Kursbeginn schriftlich gemeldet werden. Eine Haftung für allergische Reaktionen wird ausgeschlossen.
4. Private Dining und individuelle Anlässe
Bei Private Dining und individuellen kulinarischen Anlässen ist die Kundschaft Veranstalter und trägt die Verantwortung für den geordneten Ablauf sowie für die Infrastruktur vor Ort.Benedikt Voss übernimmt keine Veranstalterfunktion.Die Kundschaft sorgt für eine ausreichende Versicherungsdeckung für Personen und Sachschäden.
5. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Kundschaft zustande.Planungsaufwand, Konzeptentwicklung, Probeessen oder detaillierte Offerten können verrechnet werden, sofern kein Vertragsabschluss erfolgt.
6. Änderungen
Änderungen der Teilnehmerzahl oder des Leistungsumfangs müssen spätestens sieben Tage vor dem Anlass schriftlich gemeldet werden. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
7. Annullation und Stornobedingungen
7.1 Kochkurse , Chefs Table, öffentliche Anlässe
Bei einer Abmeldung von einem gebuchten Kochkurs, Chefs Table, öffentlicher Anlass gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 14 Tage vor KursbeginnRückerstattung von 50 Prozent des bezahlten Kursbetrags
Bis 7 Tage vor KursbeginnRückerstattung von 25 Prozent des bezahlten Kursbetrags
Ab 7 Tage vor KursbeginnKeine Rückerstattung
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung.Die Stellung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich und kostenfrei.
7.2 Private Dining und individuelle Anlässe
Bei einer Annullation durch die Kundschaft gelten folgende Regelungen:
Nach Vertragsabschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300 fällig.
Bei einer Annullation bis 30 Tage vor dem Anlass werden 25 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags verrechnet.
Bei einer Annullation 29 bis 8 Tage vor dem Anlass werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags verrechnet.
Bei einer Annullation ab 7 Tage vor dem Anlass werden 100 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags verrechnet.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den anfallenden Annullationskosten verrechnet. Übersteigen die bereits geleisteten Zahlungen die geschuldeten Annullationskosten, wird die Differenz zurückerstattet. Sind die Annullationskosten höher als die bereits geleisteten Zahlungen, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
Bereits entstandene und nachweisbare Kosten, die über die genannten Annullationskosten hinausgehen, können zusätzlich verrechnet werden.
8. Beizug Dritter
Benedikt Voss ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beizuziehen. Eine sorgfältige Auswahl wird zugesichert.
9. Infrastruktur und Voraussetzungen bei Anlässen
Die Kundschaft stellt sicher, dass die Infrastruktur den Anforderungen entspricht. Dazu zählen insbesondere Strom, Wasser, Platzverhältnisse und Zugänglichkeit.Ist die Leistungserbringung aufgrund mangelhafter Infrastruktur nicht oder nur teilweise möglich, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.
10. Zeiten und Verzögerungen
Vereinbarte Zeiten gelten als Richtwerte. Verzögerungen berechtigen nicht zu Preisnachlässen oder Schadenersatz.
11. Material und Schäden
Zur Verfügung gestelltes Material ist sorgfältig zu behandeln. Verluste oder Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
12. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Bei öffentlichen Kochkursen, Chef's Table und anderen öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen ist der vollständige Teilnahmebetrag gemäss Buchungsbestätigung zu bezahlen. Der Platz ist erst nach Zahlungseingang definitiv reserviert.
Bei Private Dining, privaten Kochkursen und anderen individuellen Anlässen, die mindestens drei Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin verbindlich gebucht werden, wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
Der verbleibende Betrag ist spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu bezahlen.
Erfolgt die verbindliche Buchung weniger als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin, kann der gesamte vereinbarte Betrag mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden.
Benedikt Voss ist berechtigt, in begründeten Fällen abweichende Zahlungsmodalitäten oder weitere Vorauszahlungen zu vereinbaren. Massgebend sind die in der jeweiligen Offerte oder Buchungsbestätigung festgehaltenen Zahlungsbedingungen.
13. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen sind während der Leistungserbringung oder unmittelbar danach zu melden.Weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.Die Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
14. Bildrechte
Während Kochkursen oder Anlässen können Bild oder Videoaufnahmen gemacht werden. Die Kundschaft erklärt sich mit deren Verwendung zu Dokumentations und Marketingzwecken einverstanden, sofern nicht vorgängig schriftlich widersprochen wird.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.Gerichtsstand ist Luzern.